Digitale Medienkommunikation

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Digitale Medienkommunikation

Um den Master-Studiengang Digitale Medienkommunikation studieren zu können, ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss nötig, durch den die fachliche Vorbildung für diesen Master nachgewiesen wird. Diese fachliche Vorbildung gestaltet sich wie folgt:

  • Insgesamt 30 CP aus dem Bereich Germanistische Sprachwissenschaft
  • Insgesamt 30 CP aus dem Bereich Kommunikationswissenschaft
  • Insgesamt 15 CP aus dem Bereich Textlinguistik
  • Insgesamt 10 CP Methoden der Sprach- und Kommunikationswissenschaft
  • Insgesamt 10 CP aus dem Bereich Sprechwissenschaft/Mündliche Kommunikation

 

Es sind Auflagen im Umfang von max. 20 CP möglich; Art und Umfang legt der zuständige Prüfungsausschuss individuell fest. Müsste jedoch einer der vorgenannten Kompetenzbereiche vollständig als Auflage erteilt werden, ist eine Zulassung nicht möglich.

Solltest du deine Studienqualifikation nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben oder nicht Muttersprachler des Deutschen sein, musst du außerdem einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können.

 

Der Master-Studiengang Digitale Medienkommunikation ist aktuell zulassungsfrei und kann sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester begonnen werden. Informationen zur Bewerbung findest du hier und zur Einschreibung hier.