Privatrecht

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Im Themenmodul „Privatrecht“ belegt man im Sommersemester die Vorlesung (4 SWS) und die Übung (2 SWS) „Privatrecht“ und im Wintersemester die Vorlesung (2 SWS) und die Übung (2 SWS) „Arbeitsrecht“. In Privatrecht geht es um privatrechtliche Grundlagen, wie die Entstehung von Verträgen, Stellvertretung, Anfechtung und Verjährung. In Arbeitsrecht hingegen bespricht man Themen wie die fristlose und die ordentliche Kündigung, die Befristung oder die Maßnahmen bei Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dabei wird viel mit dem Gesetzestext gearbeitet. Man lernt jedoch nicht nur die Regeln auswendig, sondern auch wie man Fälle schriftlich mit allen möglichen Ausgängen korrekt löst. Insgesamt handelt es sich hierbei um ein eher zeitaufwändiges Themenmodul, bei dem man jedoch viel lernen kann, was auch im Alltag nützlich ist.  Zum Abschluss des Themenmoduls muss man sowohl in Privat- als auch in Arbeitsrecht eine schreiben. Für mehr Informationen könnt ihr die Website des Lehrstuhls hier besuchen.