Qualitätsverbesserungskommission

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Qualitätsverbesserungskommission

Seit dem Wegfall der Studiengebühren bekommen die Fakultäten als Kompensation die sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel. Die Institution innerhalb der Fakultät (z.B. Institute, Lehrstühle, Fachschaften) können an die Qualitätsverbesserungskommission, kurz QVK, Anträge stellen, um diese Mittel zu erhalten. Die QVK hat verschiedene Parameter, anhand derer sie entscheidet, ob die Mittel für die beantragten Zwecke genehmigt werden. Innerhalb der QVK hat die Gruppe der Studierenden die Mehrheit.